{"id":3965,"date":"2022-07-05T20:22:04","date_gmt":"2022-07-05T20:22:04","guid":{"rendered":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/?page_id=3965"},"modified":"2022-07-16T17:20:09","modified_gmt":"2022-07-16T17:20:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/?page_id=3965","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Satzung als Druckversion [Link]<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, organisatorische Einbindung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der 1908 in Neckarhausen gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen:<\/p>\n\n\n\n<p>FC VIKTORIA 08 Neckarhausen e. V.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Edingen-Neckarhausen, Ortsteil Neckarhausen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Seine Farben sind: \u201eRot-Schwarz\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verein ist Mitglied des Badischen Sportbundes e. V. Karlsruhe und des Badischen Fu\u00dfballverbandes e. V. Karlsruhe.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verein und seine Mitglieder unterwerfen sich den satzungsgem\u00e4\u00df erlassenen Bestimmungen des Badischen Sportbundes, wenn und soweit sie zwingendes Recht und unabdingbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso unterwerfen sich der Verein und seine Mitglieder den entsprechenden Bestimmungen des Deutschen Sportbundes und f\u00fcr die Abteilung Fu\u00dfball zus\u00e4tzlich denjenigen des Badischen Fu\u00dfballbundes.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein und seine Mitglieder unterwerfen sich der Rechtsprechung der oben genannten Sportverb\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2&nbsp;&nbsp; Zweck, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Unterhaltung von Sportanlagen sowie F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 3&nbsp;&nbsp; Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>3. \u00dcber Aufnahme oder Ablehnung entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 4&nbsp;&nbsp; Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein hat folgende Mitgliedergruppen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) aktive und passive Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>b) jugendliche und erwachsene Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>c) Ehrenmitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>2. Aktive Mitglieder beteiligen sich am angebotenen Sportbetrieb; passive Mitglieder unterst\u00fctzen den Verein durch Beitr\u00e4ge und andere Leistungen, ohne sportlich im Verein t\u00e4tig zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Jugendliche Mitglieder sind solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Ehrenmitglieder haben sich besonders um den Verein verdient gemacht. Sie werden vom Gesamtvorstand benannt. Ihre Benennung muss mit mindestens einer Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder erfolgen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Bei au\u00dferordentlichen Verdiensten f\u00fcr den Verein kann ein Mitglied auf Antrag des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 5&nbsp;&nbsp; Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Rechte und Pflichten aus Funktionen und Satzung erl\u00f6schen sofort mit dem Ende der Mitgliedschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zul\u00e4ssig. Aktive Spielerinnen und Spieler k\u00f6nnen von dieser Regelung ausgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anh\u00f6rung, vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand aus folgenden Gr\u00fcnden aus dem Verein ausgeschlossen werden:<\/p>\n\n\n\n<p>a) wegen Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen oder<br>Missachten von Anordnungen der Organe des Vereins,<\/p>\n\n\n\n<p>b) wegen Nichtzahlen von Beitr\u00e4gen trotz Mahnung,<\/p>\n\n\n\n<p>c) wegen schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder<br>groben unsportlichen Verhaltens,<\/p>\n\n\n\n<p>d) wegen unehrenhafter Handlungen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Rechtsmittel gegen den Ausschluss richten sich nach den satzungsgem\u00e4\u00dfen Bestimmungen des Badischen Sportbundes, bzw. der entsprechenden Fachverb\u00e4nde. Das ausgeschlossene Mitglied verliert jeden An-spruch an den Verein; es bleibt jedoch f\u00fcr einen dem Verein zugef\u00fcgten Schaden haftbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 6&nbsp;&nbsp; Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die erwachsenen Mitglieder haben gleiche Rechte im Verein.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins in jeder Weise zu f\u00f6rdern und zu wahren, die Satzung und die Vereinsordnungen zu beachten und die festgelegten Beitr\u00e4ge zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Jedes Mitglied darf an allen Mitgliederversammlungen teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Rechte und Pflichten der jugendlichen Mitglieder regelt eine eigene Jugendordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 7 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Bei Abstimmungen innerhalb des Vereins sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an stimmberechtigt. Bei Abteilungsversammlungen sind Abteilungsmitglieder und Mitglieder des Gesamtvorstandes stimmberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. In den Vorstand, den Verwaltungsrat und als Kassenpr\u00fcfer sind nur Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an w\u00e4hlbar. Sie m\u00fcssen voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 8&nbsp;&nbsp; Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Mitglieder, die 50 Jahre und mehr dem Verein angeh\u00f6ren, bezahlen nur die H\u00e4lfte ihres Beitrags.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Einzelheiten der Beitragsabwicklung werden in einer Beitragsordnung geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 9&nbsp;&nbsp; Ma\u00dfregelungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen die Anordnungen der Vereinsorgane versto\u00dfen, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Verweis<\/p>\n\n\n\n<p>b) angemessene Geldstrafe<\/p>\n\n\n\n<p>c) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und<br>den Veranstaltungen des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Ma\u00dfregelungen sind mit Begr\u00fcndung und Angabe der Rechtsmittel auszusprechen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 10&nbsp;&nbsp; Rechtsmittel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegen eine Ablehnung der Aufnahme (\u00a7 3.3), gegen einen Ausschluss &nbsp;&nbsp;&nbsp;(\u00a7 5.3 sowie gegen eine Ma\u00dfregelung (\u00a7 9) ist Einspruch zul\u00e4ssig. Dieser ist innerhalb von 2 Wochen \u2013 vom Zugang des Bescheids gerechnet \u2013 bei einem(r) der Vorsitzenden schriftlich einzureichen. \u00dcber den Einspruch entscheidet der Gesamtvorstand endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 11&nbsp;&nbsp; Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<p>a) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>b) der Vorstand:<\/p>\n\n\n\n<p>als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand oder<\/p>\n\n\n\n<p>als Gesamtvorstand<\/p>\n\n\n\n<p>c) der Verwaltungsrat<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 12&nbsp;&nbsp; Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal j\u00e4hrlich einberufen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es<\/p>\n\n\n\n<p>a) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand oder der Gesamtvorstand be-<br>schlie\u00dft,<\/p>\n\n\n\n<p>b) 10 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich bei<br>einem (einer) der Vorsitzenden beantragt haben \u2013 unter Angabe<br>des Grundes.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie ist innerhalb von drei Wochen nach dem Vorstandsbeschluss, bzw. nach dem Eingang des Mitgliederantrags einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Zu einer Mitgliederversammlung m\u00fcssen alle Mitglieder schriftlich eingeladen werden. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss mindestens eine Frist von 3 Wochen liegen, bei einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mindestens eine Woche. Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten. Die Einberufung erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Antr\u00e4ge zu einer Mitgliederversammlung sind schriftlich an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu richten. Sie m\u00fcssen sp\u00e4testens 10 Tage vor dem Versammlungstermin vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Entgegennahme der Berichte<\/p>\n\n\n\n<p>b) Kassenbericht und Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n\n\n\n<p>c) Entlastung des Gesamtvorstandes<\/p>\n\n\n\n<p>d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind<\/p>\n\n\n\n<p>e) Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der (die) 1. Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und die Beisitzer des Gesamtvorstandes werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die weiteren Mitglieder des Gesamtvorstandes (u. a. Abteilungsleiter) werden von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen nur anwesende Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Abwesende Mitglieder k\u00f6nnen nur dann gew\u00e4hlt werden, wenn eine schriftliche Erkl\u00e4rung vorgelegt werden kann, dass das vorgeschlagene Mitglied zu einer entsprechenden Funktion kandidieren will und dass bei einer Wahl diese Funktion auch angenommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Die Entlastung des Gesamtvorstandes erfolgt aus der Mitte der Versammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>12. F\u00fcr die Wahl des (der) 1. Vorsitzenden wird ein Wahlausschuss aus drei Mitgliedern aus der Mitte der Versammlung gew\u00e4hlt. Die Wahl des (der) 1., 2. Und 3. Vorsitzenden kann offen erfolgen, wenn jeweils nur ein Kandidat, bzw. eine Kandidatin vorgeschlagen wurde. Bei mehreren Kandidaten(innen) ist jeweils geheime Wahl erforderlich. Ist der (die) 1. Vorsitzende gew\u00e4hlt, \u00fcbernimmt dieser (diese) die Durchf\u00fchrung der weiteren Wahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Antr\u00e4ge direkt aus der Versammlung d\u00fcrfen innerhalb der aktuellen Tagesordnung nur behandelt werden, wenn die Versammlung mit zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlie\u00dft, dass sie und an welcher Stelle sie in der Tagesordnung behandelt werden. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen auf diese Weise nicht beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>14. Dem Antrag eines anwesenden stimmberechtigten Mitglieds auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 13&nbsp;&nbsp; Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand arbeitet<\/p>\n\n\n\n<p>a) als \u201egesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand\u201c, bestehend aus<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) 1. Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) 2. Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) 3. Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer(in),<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Hauptkassier(erin),<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Jugendleiter(in),<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Abteilungsleiter(in) Damen<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Schriftf\u00fchrer(in)<\/p>\n\n\n\n<p>b) als \u201eGesamtvorstand\u201c, bestehend aus<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Vorsitzenden des Verwaltungsrats,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Abteilungsleiter(in) Fu\u00dfball,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Spielausschussvorsitzenden f\u00fcr die Herrenmann-<br>schaften 1 und 1b,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; dem (der) Abteilungsleiter(in) AH-Mannschaft Herren,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; zwei Beisitzern.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der (die) 1., 2. Und 3. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt, au\u00dfer in folgenden 2 F\u00e4llen:<\/p>\n\n\n\n<p>bei Rechtsgesch\u00e4ften \u00fcber Euro 25.000,-<\/p>\n\n\n\n<p>bei Rechtsgesch\u00e4ften von besonderer Bedeutung<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Rechtsgesch\u00e4fte d\u00fcrfen nur zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gemeinsam abschlie\u00dfen. Der Gesamtvorstand legt einen Vorgang von besonderer Bedeutung im vorhinein durch Beschluss fest.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein werden der (die) 2. und 3. Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des (der) 1. Vorsitzenden t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der (die) 1. Vorsitzende beruft die Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes ein und leitet sie.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder eine Sitzung beantragen. Die Einladung erfolgt schriftlich. Der Gesamtvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind. F\u00fcr Beschl\u00fcsse gen\u00fcgt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Abstimmungen sind offen, bzw. auf Antrag geheim.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Bei Ausscheiden eines Mitglieds ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen. Im Gesamtvorstand d\u00fcrfen nicht mehr als ein Drittel kommissarische Mitglieder sein.<\/p>\n\n\n\n<p>6. In den Sitzungen des Gesamtvorstands informiert der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand \u00fcber seine Aktivit\u00e4ten und Beschl\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes geh\u00f6ren insbesondere die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrats.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist f\u00fcr Aufgaben zust\u00e4ndig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bed\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind. F\u00fcr Beschl\u00fcsse gen\u00fcgt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des (der) 1. Vorsitzenden. Die Abstimmungen sind offen, bzw. auf Antrag geheim.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Die Aufgaben der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sowie die Abgrenzung zum Gesamtvorstand und zum Verwaltungsrat regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Alle Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes k\u00f6nnen jederzeit an Sitzungen der Abteilungen teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand l\u00e4dt mindestens einmal im Jahr vereinsunterst\u00fctzende Mitglieder zu einer Mitarbeiterkreis-Information ein.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand und Gesamtvorstand k\u00f6nnen bei Bedarf zu ihren Sitzungen beratende Sachverst\u00e4ndige einladen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 14&nbsp;&nbsp; Verwaltungsrat<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verwaltungsrat besteht aus 5 Vereinsmitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Der Verwaltungsrat w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben gemeinsam mit dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu l\u00f6sen:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; das Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcberwachen,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; \u00fcber die baulichen Ma\u00dfnahmen des Vereins zu entscheiden,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; \u00fcber die Aufnahme von Darlehen zu entscheiden,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Berichte \u00fcber die finanzielle Situation zu beraten.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verwaltungsrat tritt bei Bedarf auf die schriftliche Einladung seines Vorsitzenden zusammen. Er muss auch dann unverz\u00fcglich eine Sitzung einberufen, wenn der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand dies mit Angabe eines Beratungsgegenstandes w\u00fcnscht oder wenn drei seiner Mitglieder eine Sitzung fordern.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verwaltungsrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Abstimmungen sind offen, bzw. auf Antrag geheim.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie werden, wenn der Verwaltungsrat nicht ausdr\u00fccklich etwas anders beschlie\u00dft, bei der n\u00e4chsten Gesamtvorstandssitzung bekanntgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der (die) 1. Vorsitzende erh\u00e4lt zu jeder Verwaltungsratssitzung eine Einladung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der (die) 1. Vorsitzende oder, bei Verhinderung einer seiner (ihrer) Vertreter hat das Recht, an jeder Sitzung des Verwaltungsrats teilzunehmen. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann weitere Vorstandsmitglieder zu seinen Sitzungen zulassen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Aufgaben der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die Abgrenzung zum Vorstand und zur Mitgliederversammlung regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 15&nbsp;&nbsp; Aussch\u00fcsse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesamtvorstand kann bei Bedarf f\u00fcr bestimmte Aufgaben Aussch\u00fcsse bilden, deren Mitglieder er beruft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 16&nbsp;&nbsp; Abteilungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten, bzw. Sparten k\u00f6nnen Abteilungen gebildet werden. Notwendig dazu ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine Abteilung w\u00e4hlt aus ihrer Mitte eine(n) Leiter(in) und dessen (deren) Stellvertreter(in) f\u00fcr ein oder zwei Jahre. Die Abteilungsleitung ist gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Ein Mitglied in einer Abteilung muss auch Mitglied im Gesamtverein sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 17&nbsp;&nbsp; Vereinsjugend<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die jugendlichen Mitglieder des Vereins bilden die Vereinsjugend. Die Vereinsjugend gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine Jugendordnung, die der Genehmigung durch den Gesamtvorstand bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendordnung regelt die Jugendarbeit des Vereins in Inhalt, Form und Organisation.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 18&nbsp;&nbsp; Protokollierung der Beschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung, des Verwaltungsrats, des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, des Gesamtvorstandes, der Abteilungen und der Aussch\u00fcsse ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom (von der) Versammlungsleiter(in) und dem (der) Protokollf\u00fchrer(in) zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 19&nbsp;&nbsp; Wahlen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungsrats sowie die Kassenpr\u00fcfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gew\u00e4hlt ist. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 20&nbsp;&nbsp; Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und bean-tragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des (der) Hauptkassiers(erin).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendkasse wird mindestens einmal j\u00e4hrlich mit dem Hauptkassier abgerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist verpflichtet, die Abteilungskassen einmal j\u00e4hrlich zu pr\u00fcfen, bzw. pr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 21&nbsp;&nbsp; Ordnungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Satzung gibt sich der Verein eine Gesch\u00e4ftsordnung, eine Beitragsordnung und eine Jugendordnung. Die Ordnungen werden vom Gesamtvorstand mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 22&nbsp;&nbsp; Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegen\u00fcber nicht f\u00fcr die bei sportlichen Veranstaltungen entstehenden Unfallfolgen oder Diebst\u00e4hle auf den Sportpl\u00e4tzen und in den R\u00e4umen des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u00a7 23&nbsp;&nbsp; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es<\/p>\n\n\n\n<p>a) der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von drei Viertel beschlos-<br>sen hat,<\/p>\n\n\n\n<p>b) von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins<br>schriftlich gefordert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen stimmberechtigten Mit-glieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Schulsports verwendet werden muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung als Druckversion [Link] \u00a7 1 Name, Sitz, organisatorische Einbindung 1. Der 1908 in Neckarhausen gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen: FC VIKTORIA 08 Neckarhausen e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Edingen-Neckarhausen, Ortsteil Neckarhausen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg eingetragen. Seine Farben sind: \u201eRot-Schwarz\u201c. 2. Der Verein ist Mitglied des Badischen Sportbundes&#8230; <\/p>\n<div class=\"clear\"><\/div>\n<p><a href=\"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/?page_id=3965\" class=\"excerpt-read-more\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3965","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3965","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3965"}],"version-history":[{"count":2,"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3965\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3967,"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3965\/revisions\/3967"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/viktorianeckarhausen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3965"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}